Allgemeine Geschäftsbedinungen für die Teppichwäsche:

1)Teppichreinigung  sichert die sorgfältige und fachgerechte Reinigung der übernommenen Ware ab.

Für folgende Fälle kann jedoch keine Haftung übernommen werden:

  • für das Ausfärben, das Auslaufen der Farbe, das Verfärben und das
    Einlaufen (z.B. auch das Wellig werden) der Teppiche, da dies in der Qualität und
    in der Beschaffenheit der Teppiche begründet ist und erst während der Reinigung
    erkennbar wird,
  • für das Abbrechen und Ausfallen der Teppichfransen,
  • für die bestehende Gebrauchs- und Vorschäden, wie Mottenschäden,
    Schimmelflecken, Lichtschäden und dergleichen, auch wenn sie verdeckt oder nicht erkennbar sind und allenfalls daraus resultierende Folgeschäden, da auch diese Gebrauchs- und Vorschäden während der Reinigung sichtbar werden
  • für das Schrumpfen von schlecht oder nicht verklebten Teppichen,
  • aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit für Schäden Arten zb. bei
    Fleckerlteppichen, Wollteppichen und Sisalteppichen, und vorallem bei Teppichen, die aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt sind,
  • für Farbveränderungen, wie etwa Abfärben oder Ausbluten und Ineinanderlaufen der Farben oder Verstärkung von Lichtschäden.

Reklamationen sind in jedem Fall unverzüglich nach Übernahme der Ware in schriftlicher Form bekannt zugeben. Eine Haftung für Folgeschäden oder Drittschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

2) Geruchsrückstände und Flecken, insbesondere Urinverschmutzungen, gelten als nicht behandelbar. Reklamationen wegen der Nichtbeseitigung von Gerüchen und Flecken sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3) Die schriftliche, mündliche oder telefonische Auftragserteilung durch den Kunden ist bindend. Die Firma ……. Teppichreinigung ist berechtigt, die Durchführung von Aufträgen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Die Firma …….. Teppichreinigung weist ausdrücklich ihren Kunden darauf hin, dass auch bei Versicherungsschäden der Kunde der Auftraggeber ist und demnach die Werkleistung zu bezahlen hat.
Derjenige, der die Bestellung mündlich oder schriftlich bei der Firma ….. Teppichreinigung tätigt bzw. den Auftragsschein unterschreibt, zeigt dadurch an, dass er der Besitzer der zu reinigenden Ware ist. Vertragspartner der Firma ……. Teppichreinigung ist in jeglicher finanzieller oder rechtlicher Angelegenheit ausschließlich die den Auftrag erteilende Person.

4) Die vom Kunden übernommene Ware wird nach Durchführung des Reinigungsauftrages nur gegen Barzahlung an den Kunden ausgefolgt. Eine vom Kunden in Auftrag gegebene Abholung und Zustellung der Teppiche wird gesondert verrechnet. Mündliche Zusagen sind nicht gültig. Sondervereinbarungen müssen Schriftlich gemacht werden.

5) Bei Überschreitung der Liefer- und Durchführungsfristen ist die Firma ….. Teppichreinigung dem Kunden gegenüber zu keinerlei wie immer geartetem Schadenersatz verpflichtet.

6) Für alle Streitigkeiten aus dem Reinigungsauftrag wird als Gerichtsstand das jeweils zuständiges Gericht für Wiener  Neustadt  übermittelt.

7) Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Kunden gelten 12% Verzugszinsen wie als vereinbart. Der Kunde erklärt weiters im Falle des Zahlungsverzuges die Kosten für ein Mahnschreiben durch die Firma ……. Teppichreinigung im Betrage von € 10,00 pro Schreiben, sowie im Falle des Einschreitens eines Anwalts dessen Kosten nach dem einschlägigen Tarifen zu bezahlen.

8) Die Firma …… Teppichreinigung legt den Geschäften mit Subunternehmern ausschließlich die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Teppichwäsche zugrunde. Allfällige gegenteilige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nicht akzeptiert und ausdrücklich ausgeschlossen.